Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Ausführung von Arbeiten des Maurer- und Betonbauerhandwerks im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Neu- und Umbau sowie bei der Sanierung von Wohn- und Geschäftshäusern,
- die Planung von Neu- und Sanierungsbauvorhaben sowie die damit zusmmenhängende Beratung,
- die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie der Handel mit Baustoffen und Bauelementen