Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.
2. Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung betreffend und Vermittlung von Geschäftsbeziehungen, -anteilen, -beteiligungen, -anlagen und/oder deren Übernahme.
3. Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
4. Ankauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
5. Erbringung und Übernahme von Dienstleistungen im kaufmännischen Bereich für das Bau- und Baunebengewerbe.
6. Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz.