Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs-, planungs- und ingenieurtechnische Leistungen für Industrie-, Gesellschafts- und Wohnungsbauten sowie Verkehrsanlagen in ihrer Komplexität in Verbindung mit den dazugehörigen Tragwerksplanungen einschließlich notwendiger Ausrüstungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben und der Handel mit Baustoffen und Fertigteilen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen für Hoch- und Tiefbau. Gewerbsmäßige Tätigkeiten, die nach § 34 c GewO erlaubnispflichtig sind, sind ausgeschlossen.