Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung, Durchführung und Überwachung der Erstellung von Informations- und Kommunikationssystemen; ferner die Entwicklung und der Einsatz neuartiger Systeme im Bereich der Datenverarbeitung sowie die Installation, die Vermietung und der Vertrieb von Datenverarbeitungsanlagen aller Art,
außerdem die Herstellung von Software aller Art und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien