Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung öffentlicher und privater Planungs- und Aufgabenträger bei der Entwicklung, Errichtung und beim Betrieb von baulichen Einrichtungen jeder Art, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, des Tief- und Hochbaus und des Verkehrs, der Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft sowie auf dem Gebiet des Einsatzes regenerativer Energien, wie Solarenergie, Fotovoltaik, Wärmepumpen und Biogasanlagen. Dies umfasst u.a. die Erarbeitung von Projektkonzeptionen; die Steuerung, Betreuung und Überwachung der Projektverwirklichung; die Beratung in Finanzierungs- und Organisationsfragen; die Planung der Projekte in allen Teilen und Leistungsphasen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).