Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, und zwar auch als geschäftsführende Gesellschafterin und insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als geschäftsführende Gesellschafterin der SHD Grundbesitz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Baustoffen und der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art ist sowie die Erschließung und Vermarktung dieser Grundstücke und die Bebauung von Grundstücken durch Dritte sowie die Verwaltung von Grundbesitz und die Tätigkeiten, die unter den § 34 c GewO fallen.