Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Märkten (Wochen-, Jahr- und Sondermärkte im Sinne von §§ 64 ff. GewO) und Veranstaltungen, die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Festen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden sowie deren diesbezügliche Beratung.