Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von frei gemeinnützigen Altenhilfeeinrichtungen mit sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Weiterhin wird der Gesellschaftszweck verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Diese Einrichtungen der Wohlfahrtspflege dienen in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen. Die Altenpflegeeinrichtungen dienen der stationären Betreuung und Unterbringung älterer Mitbürger, ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Religionszugehörigkeit. Die Altenhilfeeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege verfolgen soziale Zwecke, diesen fühlen sich die Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie die Mitarbeiter in leitender Stellung verpflichtet