Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die industrielle Fertigung von Maschinen aller Art, insbesondere von Mess- und Testgeräten; die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und in jeder Form einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen; jede andere kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens