Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft verfolgt und fördert die Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes im Hinblick auf dessen Sozialeinrichtungen. Insbesondere ist es der Zweck dieser Gesellschaft, Einrichtungen des ASB, insbesondere Alters- und Pflegeheime, Behindertenheime, Wohnheime und ähnliche Einrichtungen zu übernehmen, zu bauen, zu sanieren, zu betreiben oder zu beraten. Die Gesellschaft verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.