Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Handel, Service und Schulung zu EDV-Systemen (Hardware / Software), Bürokommunikationssystemen, Büroeinrichtungen sowie Zubehör jeglicher Art einschließlich Geräte der Unterhaltungselektronik; Export und Import auf den genannten Gebieten