Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, insbesondere Karosseriearbeiten an Kraftfahrzeugen aller Art; Abschleppdienst sowie Wartung und Reparatur von mobiler und stationärer Technik der Landwirtschaft; An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen