Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektierung und Durchführung von Straßen-, Kanal-, Freileitungs- und sonstigen Tiefbauarbeiten, Maurer- und Elektroinstallationsmontagearbeiten sowie die Verlegung aller Versorgungsleitungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben, deren Gechäftsführung übernehmen und sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Geschäftszweckes nützlich erscheinen, insbesondere der Vertrieb und der Handel aller bei dem obigen Zweck zur Verwendung kommenden Gegenstände und Materialien. Die Gesellschaft kann ferner Gemeinschaften mit Unternehmungen ähnlicher Art eingehen.