Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung und Lieferung von Geflügel, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätikeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen übernehmen und/oder vertreten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind.