Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Betreiben von Büros und Büros zum Mieten und Service, insbesondere Büroservice zum Mieten
- Durchführung und Organisation von Seminaren
- Coaching und Unternehmensberatung
- Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb von anderen Unternehmen - Beteiligungen an deren Unternehmen/Gesellschaften.