Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung als sozial, ethisch und ökologisch verantwortungsbewusst handelnde Menschen;
- Durchführung von sozialen Trainingskursen für Kinder und Jugendliche nach § 27 in Verbindung mit § 29 SGB VIII;
- Ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nach § 27 in Verbindung mit §§ 30 bis 35 a SGB VIII;
- Aufbau von verschiedenen Hilfsprogrammen für behinderte und alte Menschen.