Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Durchführung von Bauleistungen aller Art im Bereich Hoch-, Tief- und Landschaftsbau
- Handel mit Baumaterialien aller Art
- Verleih und Vermietung von Baumaschienen und Baurüstungen
- die Vergabe von Bauleistungen aller Art an Subunternehmer
- der Handel mit Grundstücken und deren Entwicklung zu Bauland (einschließlich auch gemäß § 34 c Abs. 1 Punkt 1 und 4 GewO); und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte