Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage- und Abschluss- vermittlung ( 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 u. 2 KWG), die Anlageberatung ( 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz) sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, ferner die strategische Finanz- und Vermögensplanung sowie deren taktische Umsetzung. Die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung werden, solange die Gesellschaft nicht über eine eigene Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1, 1 a und 2 KWG verfügt, ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG sowie des § 2 Abs. 10 KWG erbracht. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Abschluss und die Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art.