Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Grafik- und Fotodesign wie
- die freie, fantasievolle und anschauliche Gestaltung von Illustrationen,
- die Entwicklung von individuellen Erscheinungsbildern (corporate design) und unverwechselbarer Marken,
- die Entwicklung konkreter Bildideen und ihre gestalterische Umsetzung,
- die Gestaltung einzigartiger und benutzerfreundlicher Screendesigns, von Katalogen, Büchern, Broschüren und Werbematerialien,
- die Konzeption und Gestaltung von Ausstellungen
sowie der Handel von Printmedien und deren Produktionsorganisation