Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maurer-und Putzarbeiten, Fliesen-und Plattenverlegung, Mosaiklegearbeiten, Neubau, Umbau und Rekonstruktion von Bauwerken aller Art, außer genehmigungspflichtiger Bauwerke, Vollwärmeschutz und Trockenbauarbeiten, Abrissarbeiten, Pflasterarbeiten, Erwerb und Verkauf von Baumaterialien und Transportleistungen, außer solcher, für die eine Genehmigung erforderlich ist und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.