Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Vermittlung von Massiv- und Fertighäusern, Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten
- Handel mit Bauelementen
- Makler nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
- Vermittlung des Abschlusses oder die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume
- Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO