Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Verwaltung von Immobilien aller Nutzungsarten,
- die Vermietung und die Vermittlung der Vermietung von Immobilien
- die Vermittlung von Bauleistungen an Bestands- und Neubauten.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter, und Zweigniederlassungen errichten. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind.