Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung, das Halten und das Veräußern von Beteiligungen jeglicher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht für Dritte, sowie die Ausübung der Geschäftsführung an Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.