Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens; Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Mindestens 2/3 der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugutekommen.