Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft betreut, bewirtschaftet und verwaltet Grundstücke und Bauwerke in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Weiterhin der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Grundvermögen, die Führung von Unternehmen und Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im Inland, einschließlich Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO.