Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Gaststätten und gastronomischen Einrichtungen; die Organisation, Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen; die Vermittlung von Musikern und Künstlern; das Caterin; die Vermietung von Dekorations- und Gaststättenausstattung; die An- und Vermietung von Räumlichkeiten und Plätzen; der Handel mit Möbeln und Dekorationselementen; die Beratung von Unternehmen