Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Montage von Ausbauelementen aus Stahl, Edelstahl und Aluminium, der Metallbau und die Bauschlosserei sowie jeglicher Art von Geschäften, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können