Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Aufstellung, der Betrieb, die An- und Vermietung von Automaten aller Art,
- die An- und Vermietung bzw. -pachtung von Spielstätten und allen sonstigen Geschäften,
- der An- und Verkauf von Spielstätten und allen sonstigen Geschäften,
- sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Technik und Verwaltung,
- der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Geldspielgeräten,
- die An- und Vermietung sowie der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art