Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Baumaßnahmen, Ankauf und Verkauf von Immobilien, deren Verpachtung und/oder Vermietung, jedoch keine Tätigkeiten nach § 34c GewO und Groß- und Einzelhandel mit Waren jeglicher Art, für die keine Sondergenehmigungen erforderlich sind sowie Arbeitsvermittlung