Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Durchführung von Fliesenverlegearbeiten aller Art,
- der Handel mit Fliesen aller Art,
- die Durchführung von Hochbauleistungen aller Art,
- die Erstellung schlüsselfertiger Einfamilienhäuser aller Art