Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Herstellung und der Transport von Betonelementen aller Art, die Anfertigung von Sonderelementen (Restauration u. a.), der Handel mit und der Vertrieb und Transport von Baustoffen und aller von diesem Begriff erfassten Gegenstände, die Herstellung, der Transport und Vertrieb von Transportbeton sowie die Ausführung spezifischer Hoch- und Tiefbauleistungen, ferner der Metallbau, insbesondere die Herstellung von Metallkonstruktionen, der Metallbauhandel sowie der Einbau und die Montage von Metallteilen.