Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf bzw. Vermittlung von EDV-Anlagen und die Erstellung geeigneter Programme sowie die Finanzierungsberatung für mittelständische Unternehmen. Ferner ist Unternehmensgegenstand die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum i.S. des § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO.