Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Ingenieurleistungen im Hochbau, insbesondere die Übernahme von Planungs-, Bauleitung- und Bauüberwachungsaufgaben; b) die Projektierung und Ausführung von Bauleistungen, die dem Berufsbild des Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks entsprechen, die Übernahme von Bauaufträgen als Generalunternehmer und die Vergabe von Bauaufträgen an Nachunternehmer; c) die Herstellung von und der Handel mit Baustoffen; d) der Erwerb, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Grundstücken, Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten; e) die gewerbsmäßige Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder die Erbringung des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; f) die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; g) die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnungen