Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere von Sondereigentum;
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere von Sondereigentum;
- Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von Grundstücken einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge;
- Durchführung von Bauträgermaßnahmen für private und gewerbliche Auftraggeber und Bauherren;
- Teilung und Baureifmachung von Grundstücken und Grundstücksarealen;
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume sowie Darlehen;
- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte;
- wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung;
- Die Beteiligung an oder der Erwerb von Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.