Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere:
- die Beratung und Vertretung in Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit.