Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als persönliche haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes. Makler nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Vermittlung des Abschlusses oder die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume). Darlehensvermittler nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO. Bauträger nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3a GewO (Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder druchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden). Baubetreuer nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3b GewO (Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder druchführen). Immobiliendarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 GewO.