Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter, abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import - Export, der Handel mit Industriewaren aller Art, außer genehmigungspflichtiger Waren, Unternehmens- und EDV-Beratung, Finanz- und Bürodienstleistungen aller Art, An- und Verkauf von Immobilien, Verpachtung und Vermietung von Immobilien; außer genehmigungspflichtige Dienstleistungen.