Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönhchen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Außerdem hat die Gesellschaft die Durchführung von Büroservicetätigkeiten, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ingenieur- und Planungsleistungen sowie Bauüberwachungsarbeiten, Fuhrpark- und Immobilienverwaltung, Hausmeistertätigkeiten, Vermietung von Wirtschaftsgütern und weitere nicht erlaubnisfähige Dienstleistungen zum Gegenstand.