Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Dienstleistungen jeglicher Art, soweit diese nicht einer behördlichen Genehmigung unterliegen, Handel ohne Sortimentsfestlegung, soweit mit keinerlei genehmigungspflichtigen Waren; die Beteiligung an oder der Erwerb von Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art; weiterhin alle Maßnahmen im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung