Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Herstellung und Bearbeitung von sowie der Handel mit Keramik-, Granit- und Marmorprodukten. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auch auf die Herstellung, Bearbeitung und den Handel von ähnlichen Produkten, welche für den öffentlichen und privaten Baubedarf verwendet werden, ausdehnen. Sie kann außerdem Lehm aus eigenen oder gemieteten Lehmgruben ausheben, weiterverarbeiten oder veräußern. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt Anlagen zur Keramikverarbeitung zu projektieren, zu errichten und zu veräußern. Die Gesellschaft kann ferner Immobilien und Grundstücke erwerben, tauschen und veräußern; sie kann Immobilien für eigene Zwecke errichten und sämtliche Tätigkeiten hinsichtlich der Verwaltung und Wertschöpfung der im Eigentum stehenden Immobilien vornehmen.