Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Entwicklung von Software sowie Dienstleistung und Wartung im EDV-Bereich; Groß- und Einzelhandel mit elektronischen Geräten aller Art vorrangig in den Bereichen der EDV- , Steuerungs- und Kommunikationstechnik sowie Vermietung und Leasing derselben