Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Import, Export, Produktion, Vertrieb, Handel und Lizenzvergabe von Getränken, Nahrungsmitteln, Textilien , Sport- und Werbeartikeln, Nahrungsergänzungsmittel, Tinkturen
- Pflanzenzucht
- Web- und Printdesign, Online Marketing und Vertrieb
sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.