Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermietung von Mobilien und Anlagevermögen, die Organisation von Projekten/Bauvorhaben (ausgenommen solche, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen), die Durchführung von Unternehmensberatung/Marketing (Konzepte/Umsetzung) sowie deren Geschäftsanbahnung, die Durchführung von Hausmeistertätigkeiten - jedoch ohne handwerkerähnlichen Inhalt -; die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen