Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene bzw. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten bzw. von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung der Baubetreuung in fremdem Namen für fremde Rechnung, der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vermittlung bzw. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Verwaltung und Vermietung/Verpachtung von Immobilien, der Handel bzw. Im- und Export mit Holzprodukten und die Einbringung von Dienstleistungen aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Durchführung von Zimmereiarbeiten aller Art.