Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in kommunalen, gesellschaftlichen sowie privaten Bereichen, darunter insbesondere: Planung, Koordinierung und Realisierung von Aufgaben bei der Verbesserung des Wohnumfeldes, in Natur-, Landschaftspflege und Umweltschutz, bei sozialen Diensten und zur Pflege der Kultur