Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baugrund- und Bodenuntersuchungen verschiedener Art; die Erkundung von Rohstoffen und Lagerstätten im Bereich Geologie, Hydrologie, Bodenbewegung und Bergbauschäden; Erbringung von Ingenieurleistungen im Glasbau, Stahlbau und allgemeinen Bauwesen