Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie über Darlehen (Maklertätigkeiten), die Vorbereitung sowie Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern sowie sonstigen Nutzungsberechtigtigen (Bauträgertätigkeiten) sowie die damit verbundenen Nebentätigkeiten in fremden Namen für fremde Rechnung