Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie die Förderung von Bildung und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erhaltung und den Wiederaufbau kulturhistorisch wertvoller Bauwerke.