Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
das Mediengewerbe in den Bereichen Funk, Fernsehen und Telekommunikation sowie alle Geschäfte, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, insbesondere auch im Rahmen dieses Geschäftsbereichs anfallende Dienstleistungen. Es umfasst im wesentlichen die Beratung sowie Akquisition von Kabelanschlüssen und Satellitenanlagen, die Beratung und Betreuung von Kunden betreffend Kabel-TV und Multimedia, Beratung und Verkauf von Telekommunikationsanlagen sowie alle damit zusammenhängende technische Dienstleistungen