Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Montage von Elektroanlagen für Industrie und Gewerbe - Montage von Kabelverlegesystemen - Spezialkonstruktionen für Elektroanlagen - Montage von Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Montage von Brandabschottungen - Im- und Export von Handelsgütern aller Art, insbesondere von Elektronikartikeln, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Güter, - Groß- und Einzelhandel mit Telekommunikationsgütern